Ein altes Sprichwort sagt “Beim Thema Geld hört die Freundschaft auf” – dieses verdeutlicht auch die Bedenken, wenn es darum geht Gelder über eine Crowdfunding-Kampagne im Internet zu sammeln.
Es gibt hier zwei Seiten, zum Einen aus der Sicht des Vereins oder der Sportler/innen, die sicher sein möchten, dass die gesammelten Gelder gut verwahrt sind. Gleichwohl die aus der Sicht der Unterstützer/innen, die sicherlich darüber nachdenken, wo das überwiesene Geld ihrerseits genau landet.
Wir nehmen die Bedenken zum Thema Verwahrung und Transfer der Gelder ernst und möchten nachfolgend erklären, wie und mit wem wir im Bereich Zahlungsabwicklung arbeiten. Aber zuallererst beantworten wir die wohl am häufigsten gestellte Frage:
Das eingezahlte Geld einer Crowdfunding-Kampagne landet zu keiner Zeit auf einem Konto der fairplaid GmbH. Es wird zwischengelagert auf einem sogenannten Treuhandkonto der Secupay AG.
Was ist ein Treuhandkonto?
“Ein Treuhandkonto dient zur Verwaltung von Vermögenswerten. Der Kontoinhaber ist jedoch nicht der Eigentümer des eingezahlten Geldes, obwohl er als einzige Person direkten Zugriff auf das Konto hat. Gleichzeitig haftet er als Treuhänder für das zurückgelegte Vermögen. Jeder Einrichtung eines Treuhandkontos liegt eine Form von Vollmacht oder Vertrag zugrunde.” [Quelle: rechnungswesen-verstehen.de]
Für unsere FAIRPLAID Crowdfunding-Plattformen “übersetzt” bedeutet dies, dass die Secupay AG – mit Sitz in Dresden – die Verwaltung und Zahlungsabwicklung aller Treuhandkonton für jedes einzelne Crowdunding-Projekt führt, überwacht und kontrolliert. Im Rahmen der Crowdfunding-Projektanlage, muss jede:r Projektstarter:in einen sogenannten Treuhandvertrag unterzeichnen. Damit willigt er/:sie ein, dass das Projekt-Konto treuhänderisch von der Secupay AG für den Eigentümer (= der:die Projektstarter:in) verwaltet wird, bis das Projekt komplett abgeschlossen ist. Erst dann erfolgt die Auszahlung an das vorab festgelegte Auszahlungskonto, also beispielsweise an das Vereinskonto.
Wer ist die Secupay AG?
Secupay ist ein Zahlungsabwickler, den wir als fairplaid GmbH für die Führung der Crowdfunding Treuhandkonten beauftragt haben. Die Secupay AG ist von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zertifiziert. Nach §§ 43, 44 ZAG führt die BaFin ein öffentlich einsehbares Register, hier ist auch die secupay AG gelistet.
- Die Zahlungseingänge werden von der Secupay AG stets überprüft und den jeweiligen Crowdfunding-Projekten zugeordnet
- Es kann kein Betrag “verschwinden” oder “verloren gehen”, da die Secupay AG jeden Cent überprüfen, zuweisen und gesetzeskonform verarbeiten muss
- Es gilt das Geldwäschegesetz: Nach § 3 Absatz 1 GwG sind die Identität und die Kontodaten der Projektstarter nachzuweisen. Jede/r Projektstarter/in wird anhand von Dokumenten (beispielsweise Vereinsregisterauszug, Ausweiskopien, etc.) identifiziert, sodass das Geld nicht an Fake-Organisationen oder -Personen gehen kann.
- Im Falle einer Insolvenz der fairplaid GmbH, wäre das eingezahlte Geld der Treuhandkonten keine Insolvenzmasse, da es nicht der fairplaid GmbH gehört. Dies gilt auch im Falle einer Insolvenz der Secupay AG.
- Es gilt das Alles-oder-Nichts: Zum Schutz der Unterstützer/innen wird das Geld nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung zur Umsetzung der Crowdfunding-Kampagne festgestellt ist – erfahre mehr zum Alles-oder-Nichts-Prinzip
- In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die verschiedenen Vertragsverhältnisse zwischen Projektstarter/in und Unterstützer/in festgehalten; jede:r Crowdfunding-Projektstarter:in akzeptiert die AGBs.
Schritt für Schritt: Der Geldfluss bei deinem Crowdfunding-Projekt
- Ein Treuhandkonto wird angelegt: der Projektstarter/die Projektstarterin (als Privatperson oder als Organisation) beauftragt mittels eines Treuhandvertrags die Secupay AG für die Laufzeit der Crowdfunding-Kampagne ein Treuhandkonto zu verwalten.
- Nach Einrichtung der Projektseite und Vorbereitung der Crowdfunding-Kampagne kann das Projekt starten, wenn der unterschriebene Treuhandvertrag zum Projektstart vorliegt.
- Unterstützungen für das Crowdfunding-Projekt gehen auf dem Treuhandkonto ein und werden von der Scecupay AG verwaltet – hier kannst du eines unserer laufenden Projekt unterstützen
- Projekt ist erfolgreich beendet. Es gilt die gesetzliche Wiederrufsfrist von 14 Tagen. Danach werden von der Secupay AG die eingereichten Identifikationsunterlagen nochmals geprüft und die Beträge von fairplaid und Secupay abgeglichen.
- Nach erfolgter Prüfung wird das Geld mit einer Sammelüberweisung an das vorab festgelegte Konto ausgezahlt.
Wird das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen, entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Unterstützer:in und Projektstarter:in. Hier greift das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Secupay AG überweist alle eingezahlten Beträge an die einzelnen Unterstützer:innen zurück.
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